Vorstand

Der Vorstand arbeitet 

a) als geschäftsführender Vorstand bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.

b) als Gesamtvorstand bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Schriftführer, Sportwart, Jugendwart und Anlagenwart

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis des Vereins darf der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart seine Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des Vorsitzenden ausüben. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlungen ein und leitet sie.

Der Vorsitzende erledigt, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, alle laufenden Vereinsgeschäfte. Er hat die Kasse zu überwachen. Er nimmt Aufträge und Wünsche der Mitglieder entgegen. Er hat für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu sorgen. Der stellvertretende Vorsitzende hat ihn zu unterstützen. Der stellvertretende Vorsitzende ist Ansprechpartner für alle Belange des Klubhauses.