Spiel-, Platz-, und Gästeordnung

Spielordnung

  1. Die Spielzeit für ein Einzelspiel beträgt 60 Minuten und für ein Doppelspiel 90 Minuten. Die Spielzeit beinhaltet dabei das Pflegen des Platzes (siehe Platzordnung).
  2. Die Spielberechtigung beträgt pro Mitglied 1 Spielzeit täglich.
  3. Die Reihenfolge der Spielberechtigung vermerken die Mitglieder mit Namen und Uhrzeit auf der Aushangtafel. Es darf nur die nächstfolgende Spielstunde belegt werden. Jedes Spielpaar darf nur einen Platz belegen. Falls der Spielbetrieb es zulässt, sind nach Ablauf der ersten Spielstunde weitere Platzbelegungen möglich.
  4. Für Platz 3 gelten folgende Voreintragungsregeln:
    4.1. Voreintragungen sind nur von Montag bis einschließlich Freitag und mit Ausnahme von Feiertagen möglich.
    4.2. Die Spielzeit ist unter Punkt 1. festgelegt.
    4.3. Vor und nach der eingetragenen Spielzeit besteht keine Spielberechtigung, es sei denn, der Spielbetrieb läßt dieses zu.
    4.4. Sofern bei Jugendmedenspielen und gleichzeitigem Training auch Platz 3 benötigt wird, kann vom Voreintragungsrecht kein Gebrauch gemacht werden.
  5. Jugendliche Mitglieder haben an allen Tagen bis 17.00 Uhr Spielrecht. Falls der Spielbetrieb es zulässt, darf auch später als 17.00 Uhr gespielt werden. Auf besondere Aufforderung durch einen Erwachsenen ist dann jedoch der Platz nach vorheriger Pflege unmittelbar zu räumen. Für Jugendliche, die in der Rangliste und in Mannschaften mit Erwachsenen spielen, gelten die zuvor gemachten Einschränkungen nicht. Die Namen dieser Jugendlichen werden gesondert bekannt gegeben.
  6. Ranglistenspiele dürfen an allen Tagen auf den Plätzen 2 und 3  voreingetragen werden. Dabei ist das Spielerpaar des Ranglistenspiels durch die Buchstaben „RL“ auf der Aushangtafel zu kennzeichnen.
  7. Voreintragungen im Rahmen von Medenspielen, Meisterschaften und regelmäßigem Training werden vom Sportwart vorgenommen und auf der Belegungstafel zum Aushang gebracht. Nach Training besteht keine Spielberechtigung mehr, es sei denn, der Spielbetrieb läßt dieses zu.
  8. In Ergänzung zur Spielordnung gelten die allgemeine Platzordnung (Platzpflege, Schuhwerk, Sauberkeit, Abschließen u.a.) und die Gästeregelung. Bei Situationen, in denen es zu Uneinigkeiten unter den Clubmitgliedern kommt, appelliert der Vorstand an die Vernunft und die sportliche Fairness.

Platzordnung

Eine gepflegte und saubere Tennisanlage ist eine wichtige Voraussetzung für sportliche Erfolge und Freude am Tennissport. Aus diesem Grunde legt der Vorstand großen Wert auf die Einhaltung der folgenden Platzordnung:

  1. Die Plätze müssen nach jedem Spiel mit Schleppnetzen abgezogen werden. Beschädigungen der Ziegelmehldecke (z.B. Löcher, Rutschspuren) müssen mit den Kanthölzern zuvor beseitigt werden. Wasserpfützen, die z.B. nach einem Regenschauer entstanden sind, dürfen nicht mit den Schleppnetzen beseitigt werden, da sonst mit Verschlemmung und nachlassender Spielflächenqualität zu rechnen ist.
  2. Nach jedem Spiel, bei größerer Trockenheit auch vor dem Spiel und gegebenenfalls während des Spiels sind die Plätze ausreichend zu beregnen. Dabei ist darauf zu achten, daß bei eventuell gleichzeitigem Beregnen mehrerer Plätze ein ausreichender Sprüheffekt erzielt wird.
  3. Plätze, die einer speziellen Behandlung durch den Anlagen- bzw. Platzwart unterzogen werden (z.B. Neueinschlemmen der Begrenzungslinien), dürfen nicht benutzt werden. Bei diesen Plätzen ist das Netz vorübergehend nicht gespannt.
  4. Die Plätze dürfen weder mit Straßenschuhen noch mit stark profillierten Sportschuhen, sondern nur mit Tennisschuhen betreten werden.
  5. Tiere sind von den Plätzen einschließlich der übrigen durch den Anlagenzaun umfaßten Räume fernzuhalten.
  6. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
  7. Nach Beendigung des Tagesspielbetriebs sind die Tennisplätze abzuschließen.

In Ergänzung zur Platzordnung gelten die allgemeine Spielordnung und die Gästeregelung


Gästeregelung

  1. Gäste dürfen nur mit aktiven Vereinsmitgliedern spielen.
  2. Pro Saison darf der Gast bis zu maximal 10 Spielstunden spielen.
  3. Gaststunden werden unter dem Namen des aktiven Mitgliedes, sowohl auf der Aushangtafel mit dem Buchstaben „G&quot, als auch im Gästebuch eingetragen.
  4. Bei Belegung aller Plätze haben Vereinsmitglieder vorrangig Spielrecht.
  5. Das Spielgeld beträgt pro Gast und Stunde € 7,–. Das Gesamtspielgeld wird zum Ende der Saison vom Bankkonto des Mitgliedes abgebucht.
  6. In Ergänzung zur Gästeregelung gelten die allgemeine Spielordnung und die Platzordnung.
  7. Jedes aktive Mitglied darf einmal pro Jahr einen Gast kostenlos mitbringen. Dies muß im Gästebuch mit dem Zusatz „Bonus“ vermerkt werden.

Der Vorstand / Stand 2017